Standardvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer

Datum des Inkrafttretens: 31. Mai 2025.

Diese Standardvereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer legt die Bedingungen fest, die für jede Transaktion zwischen einem Käufer und einem Verkäufer auf OnlyFeet gelten.

  1. Begriffsbestimmungen. In dieser Vereinbarung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
    1. „Käufer" bezeichnet einen Nutzer, der einem Verkäufer folgt und in der Lage ist, die Inhalte des Verkäufers anzusehen.
    2. „Käufer/Verkäufer-Transaktion" bezeichnet jede Transaktion zwischen einem Käufer und einem Verkäufer auf OnlyFeet, durch die Zugang zu den Inhalten des Verkäufers gewährt wird, einschließlich auf eine der folgenden Arten: (a) ein Abonnement; (b) Zahlungen eines Käufers zum Ansehen der Pay-per-View- oder Pay-per-Media-Inhalte eines Verkäufers; (c) Zahlungen eines Käufers zur Nutzung der Käufer-Interaktionsfunktion auf dem Konto eines Verkäufers; und (d) Zahlungen eines Käufers an einen Verkäufer für jede andere kostenpflichtige Funktion, die jetzt oder in Zukunft verfügbar ist.
    3. „Käuferzahlung" bezeichnet (a) alle von einem Käufer im Zusammenhang mit einer Käufer/Verkäufer-Transaktion geleisteten Zahlungen und (b) alle Trinkgelder.
    4. „Inhalte" bezeichnet jegliches Material, das von einem Nutzer (ob Verkäufer oder Käufer) auf OnlyFeet hochgeladen wird, einschließlich Fotos, Videos und Texte.
    5. „OnlyFeet" bezeichnet die Website unter onlyfeet.us.com
    6. „Werbender Nutzer" bezeichnet einen Nutzer, der am OnlyFeet-Empfehlungsprogramm teilnimmt.
    7. „Relevante Inhalte" hat die in Abschnitt 5 festgelegte Bedeutung.
    8. „Verkäufer" bezeichnet einen Nutzer, der sein OnlyFeet-Konto als Verkäuferkonto eingerichtet hat, um Inhalte auf OnlyFeet zu veröffentlichen, die von anderen Nutzern angesehen werden sollen.
    9. „Servicegebühr" bezeichnet die Gebühr, die OnlyFeet den Verkäufern im Rahmen der Verkäufervereinbarung in Rechnung stellt.
    10. „Abonnement" bezeichnet das Abonnement eines Käufers für das Konto eines Verkäufers.
    11. „Steuer" umfasst alle Arten von Steuern sowie gesetzliche, staatliche, bundesstaatliche, föderale, provinzielle, kommunale oder gemeindliche Abgaben, Zölle, Auflagen, Beiträge, Umlagen, Einbehalte oder Verbindlichkeiten, einschließlich Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Nutzungssteuer, wo immer sie anfallen.
    12. „Nutzer" bezeichnet jeden Nutzer von OnlyFeet, ob Verkäufer oder Käufer oder beides (auch bezeichnet als „Sie" oder „Ihr").
  2. Anwendbarkeit. Jedes Mal, wenn eine Käufer/Verkäufer-Transaktion auf OnlyFeet eingeleitet wird, gilt diese Vereinbarung unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Käufer oder der Verkäufer vorschlagen könnte, und diese Vereinbarung bindet den an der Käufer/Verkäufer-Transaktion beteiligten Käufer und Verkäufer rechtlich.
  3. Vertragsparteien. Die einzigen Parteien dieser Vereinbarung sind der an der Käufer/Verkäufer-Transaktion beteiligte Käufer und Verkäufer. OnlyFeet ist nicht Partei dieser Vereinbarung und gewährt weder Rechte in Bezug auf eine Käufer/Verkäufer-Transaktion noch nimmt es daran teil, mit Ausnahme der Tätigkeit als Zahlungsvermittler nach den in Abschnitt 4 dieser Vereinbarung festgelegten Anweisungen des Verkäufers und des Käufers.
  4. Preisgestaltung und Zahlung. Mit Abschluss einer Käufer/Verkäufer-Transaktion zahlt der Käufer die für die betreffende Käufer/Verkäufer-Transaktion geltende Käuferzahlung gemäß den auf dem Konto des Verkäufers veröffentlichten Preisen zuzüglich etwaiger anwendbarer Steuern. Der an der Käufer/Verkäufer-Transaktion beteiligte Käufer und Verkäufer ermächtigen OnlyFeet oder eine seiner Tochtergesellschaften, als Zahlungsvermittler zu handeln und die Käuferzahlung sowie etwaige anwendbare Steuern einzuziehen, zu verwahren und zu verarbeiten, die Servicegebühr abzuziehen und die den Verkäufern und (gegebenenfalls) werbenden Nutzern geschuldeten Beträge auszuzahlen, wie in der OnlyFeet-Verkäufervereinbarung beschrieben.
  5. Inhaltslizenz. Sobald der Käufer die Käuferzahlung für eine Käufer/Verkäufer-Transaktion geleistet hat, gewährt der Verkäufer dem Käufer hiermit eine beschränkte Lizenz zum Zugriff auf die betreffenden Inhalte dieses Verkäufers, auf die sich die Käufer/Verkäufer-Transaktion bezieht („Relevante Inhalte"). Diese Lizenz ist nicht übertragbar, nicht unterlizenzierbar und nicht ausschließlich und gestattet dem Käufer, auf die Relevanten Inhalte auf dem persönlichen Gerät des Käufers und über einen normalen Webbrowser zuzugreifen, sie anzusehen und herunterzuladen (und eine vorübergehende Kopie dieser Inhalte nur insoweit anzufertigen, als dies ein beiläufiger und technischer Vorgang ist, der Teil des Zugriffs des Käufers auf die Inhalte ist (d. h. Zwischenspeicherung)), gemäß der Nutzungsbedingungsvereinbarung.
  6. Eigentum an den Inhalten. Der an der Käufer/Verkäufer-Transaktion beteiligte Käufer erkennt an, dass die in Abschnitt 5 dieser Vereinbarung gewährte Lizenz für die Relevanten Inhalte nicht dazu führt, dass der Käufer Rechte an den Relevanten Inhalten erwirbt; diese Rechte verbleiben beim Verkäufer der Relevanten Inhalte.
  7. Beendigung der Lizenz. Mit Ausnahme von Inhalten, die der Käufer heruntergeladen hat, endet die einem Käufer für die Relevanten Inhalte gewährte Lizenz automatisch und ohne Ankündigung unter den folgenden Umständen:
    1. wenn die mit der Käufer/Verkäufer-Transaktion verbundene Käuferzahlung erfolglos war oder aus irgendeinem Grund rückbelastet oder rückgängig gemacht wird;
    2. in Bezug auf Pay-per-View-Inhalte, sobald der Käufer die Inhalte fertig angesehen hat;
    3. in Bezug auf Abonnements, am Ende des Abonnementzeitraums, es sei denn, das Abonnement ist so konfiguriert, dass es sich automatisch verlängert, wie in Abschnitt 20.3 der OnlyFeet-Nutzungsbedingungsvereinbarung beschrieben;
    4. wenn das Nutzerkonto des Käufers aus irgendeinem Grund gesperrt oder gekündigt wird;
    5. wenn der Käufer gegen die Nutzungsbedingungsvereinbarung verstößt (sei es in Bezug auf die Relevanten Inhalte oder überhaupt);
    6. wenn die Inhalte vom Konto des Verkäufers entfernt werden; oder
    7. wenn der Käufer sein OnlyFeet-Nutzerkonto schließt.
  8. Stornierung und Rückerstattungen. In Bezug auf jede Käufer/Verkäufer-Transaktion:
    1. Der Käufer erkennt an, dass die Käufer/Verkäufer-Transaktion zu einer Bereitstellung der Relevanten Inhalte an den Käufer vor Ablauf der Frist von 14 Tagen ab dem Datum des Abschlusses der Käufer/Verkäufer-Transaktion führen wird, und der Käufer erteilt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung und bestätigt dem Verkäufer, dass ihm bekannt ist, dass ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht hinsichtlich der Käufer/Verkäufer-Transaktion, das dem Käufer nach geltendem Recht zusteht, dadurch erlischt.
    2. Diese Vereinbarung berührt nicht ein etwaiges gesetzliches Recht auf Erhalt einer Rückerstattung vom Verkäufer, das einem Käufer nach geltendem Recht zustehen kann.
  9. Pflichten des Verkäufers und des Käufers. In Bezug auf jede Käufer/Verkäufer-Transaktion:
    1. Der an der Käufer/Verkäufer-Transaktion beteiligte Käufer und Verkäufer halten sich in Bezug auf die Relevanten Inhalte jederzeit an die OnlyFeet-Nutzungsbedingungsvereinbarung, auch beim Zugriff darauf, beim Ansehen, beim Herunterladen und bei der Interaktion damit.
    2. Der an der Käufer/Verkäufer-Transaktion beteiligte Käufer leistet die Käuferzahlung, die erforderlich ist, um auf die Relevanten Inhalte zuzugreifen, sie anzusehen, herunterzuladen oder mit ihnen zu interagieren, und leitet keine Rückbelastung ein, es sei denn, der Käufer bestreitet die Käufer/Verkäufer-Transaktion in gutem Glauben.
    3. Der an der Käufer/Verkäufer-Transaktion beteiligte Verkäufer stellt dem Käufer die Relevanten Inhalte zur Verfügung, sobald der Käufer die für die Relevanten Inhalte geltende Käuferzahlung geleistet hat.
    4. Der Verkäufer sichert zu, dass er alle erforderlichen Rechte an den Relevanten Inhalten besitzt, die ausreichen, um sie dem Käufer in dem Gebiet zu lizenzieren, in dem der Käufer auf die Relevanten Inhalte zugreifen, sie ansehen oder herunterladen wird, und dass er alle Genehmigungen und Zustimmungen eingeholt hat, die erforderlich sind, um die Lizenz in Abschnitt 5 dieser Vereinbarung zu gewähren.
    5. Der Verkäufer ist allein für die Erstellung und das Hochladen der Relevanten Inhalte verantwortlich. Der Verkäufer gibt keine Garantien dafür ab, dass er fortlaufend Relevante Inhalte erstellen und hochladen wird.
    6. Sofern keine Fahrlässigkeit oder sonstige Pflichtverletzung des Verkäufers vorliegt, erfolgen der Zugriff auf und das Herunterladen der Inhalte des Verkäufers durch den Käufer vollständig auf eigenes Risiko des Käufers.
  10. Keine Garantien. Der an der Käufer/Verkäufer-Transaktion beteiligte Käufer erkennt an, dass Verkäufer jederzeit Inhalte zu ihrem Verkäuferkonto hinzufügen und daraus entfernen können und dass Verkäufer nach eigenem Ermessen entscheiden können, welche Art von Inhalten sie auf ihrem Konto bereitstellen. Darüber hinaus erkennt der an der Käufer/Verkäufer-Transaktion beteiligte Käufer an, dass es Umstände geben kann, unter denen es dem Käufer nicht möglich ist, auf die im Rahmen der Käufer/Verkäufer-Transaktion bereitzustellenden Relevanten Inhalte zuzugreifen, einschließlich:
    1. wenn das Konto des Verkäufers gesperrt oder gelöscht wird;
    2. wenn das Konto des Käufers gesperrt oder gelöscht wird;
    3. wenn die Verfügbarkeit der gesamten OnlyFeet-Website oder eines Teils davon ausgesetzt oder nicht zugänglich ist; oder
    4. wenn der Verkäufer künftig nicht in der Lage ist, Relevante Inhalte zu erstellen oder hochzuladen.
  11. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
    1. Französisches Recht regelt alle Angelegenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr zusammenhängen, ohne dass kollisionsrechtliche Grundsätze zur Anwendung kommen. Der Käufer kann sich außerdem auf die zwingenden Vorschriften des Rechts der Gerichtsbarkeit berufen, in der der Käufer seinen Wohnsitz hat.

    2. Alle Ansprüche und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr zusammenhängen, sind durch verbindliches Schiedsverfahren beizulegen. Das Schiedsverfahren wird von Arbitration Resolution Services, Inc. (ARS) durchgeführt (oder von einem ähnlichen Online-Streitbeilegungsanbieter, falls ARS nicht verfügbar ist), und die Parteien sind an alle Regeln von ARS und an jeden ergangenen Schiedsspruch/jede ergangene Entscheidung gebunden. Die Regeln von ARS sind unter www.arbresolutions.com zu finden. Jede Entscheidung oder jeder Schiedsspruch infolge eines solchen Schiedsverfahrens ergeht schriftlich und enthält eine Begründung für alle Entscheidungen. Ein solches Schiedsverfahren wird von einem Schiedsrichter mit Erfahrung im E-Commerce durchgeführt und umfasst ein schriftliches Protokoll der Schiedsverhandlung. Ein Schiedsspruch kann vor einem zuständigen Gericht bestätigt werden.
    3. Streitigkeiten, die nicht der Schiedsgerichtsbarkeit unterliegen, sind vor den zuständigen Gerichten am Wohnsitz des Käufers anhängig zu machen.

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